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Wann kann ein Arbeitgeber kündigen

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen kündigen . Es gibt zwei Hauptarten von Kündigungen: die ordentliche (fristgerechte) Kündigung und die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Hier sind die wichtigsten Gründe und Bedingungen für jede Art: 1. Ordentliche (fristgerechte) Kündigung Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist. Die Gründe können in folgenden Bereichen liegen: Betriebsbedingte Gründe: Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens Betriebsänderungen wie Rationalisierungsmaßnahmen oder Stilllegung von Betriebsteilen Personenbedingte Gründe: Dauerhafte Krankheit, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann Verlust der Arbeitserlaubnis oder Berufsausübungsgenehmigung Verhaltensbedingte Gründe: Häufige Unpünktlichkeit Alkohol- oder Drogenmissbrauch während der Arbeitszeit Verletzung der Arbeitspflichten (z.B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen) 2. Außerordent

Wann kann ein Arbeitgeber kündigen

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen kündigen . Es gibt zwei Hauptarten von Kündigungen: die ordentliche (fristgerechte) Kündigung und die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Hier sind die wichtigsten Gründe und Bedingungen für jede Art: 1. Ordentliche (fristgerechte) Kündigung Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist. Die Gründe können in folgenden Bereichen liegen: Betriebsbedingte Gründe: Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens Betriebsänderungen wie Rationalisierungsmaßnahmen oder Stilllegung von Betriebsteilen Personenbedingte Gründe: Dauerhafte Krankheit, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann Verlust der Arbeitserlaubnis oder Berufsausübungsgenehmigung Verhaltensbedingte Gründe: Häufige Unpünktlichkeit Alkohol- oder Drogenmissbrauch während der Arbeitszeit Verletzung der Arbeitspflichten (z.B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen) 2. Außerordent